Bewerbung um ein Grundstück (eine Siedlerstelle)
Unser Verein vergibt keine Grundstücke und hat auch keinen Einfluss darauf, wer Erbpächter bzw. Hauskäufer wird.
Die Grundstücke sind Eigentum des Landes Berlin und werden in Erbpacht vergeben; es ist eine monatliche Pacht zu zahlen. Die Häuser auf den Grundstücken sind Eigentum der Erbpächter.
Für die Stadtrandsiedlung Marienfelde gelten eine Erhaltungsverordnung und Leitlinien über die Gestaltung baulicher Anlagen. Dies bedeutet, dass Änderungen in der Gestaltung des Hauses nur sehr eingeschränkt möglich sind. Dies betrifft u. a. den Grundriss sowie die Gestaltung von Fassade, Fenster, Dach, Garage usw.
Die Häuser und Erbpachtverträge können direkt vom Besitzer bzw. Besitzerin gekauft werden.
Wir als Vorstand sind in der Lage, die Vermittlung von Häusern zwischen Käufern und Verkäufern zu übernehmen und dabei als kompetenter Ansprechpartner beide Parteien mit unserem Wissen zu unterstützen.
Außerdem führen wir eine Liste mit Interessenten für ein Haus.
Melden Sie sich dafür gerne per Email an
Dennis Hinneck
Stellv. Vorstandsvorsitzender
Pansfelder Weg 15
e-Mail: vorsitz2@siedler-marienfelde.de
Allerdings muss das Bezirksamt dem zustimmen.
Zuständig für Erbbaugrundstücke:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bauen
Facility Management FM OM 211
Frau Kubitzki
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin
e-Mail: kubitzki@ba-ts.berlin.de
Tel: (030) 90277-4235