Bewerbung um ein Grundstück (eine Siedlerstelle)
Unser Verein vergibt keine Grundstücke und hat auch keinen Einfluss darauf, wer Erbpächter bzw. Hauskäufer wird.
Die Grundstücke sind Eigentum des Landes Berlin und werden in Erbpacht vergeben; es ist eine monatliche Pacht zu zahlen. Die Häuser auf den Grundstücken sind Eigentum der Erbpächter.
Achtung! Die nachfolgenden Informationen sind eventuell veraltet, es gibt Änderungen am Verfahren. Für das aktuelle Vorgehen wenden Sie sich bitte an das Bezirksamt!
In der Stadtrandsiedlung gibt es eine Sozialbindung. Nur Familien mit Wohnberechtigungsschein und Kindern unter 16 Jahren können eine Erbpachtstelle erhalten. Diese werden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg vergeben, bei dem man sich um eine Erbpachtstelle bewerben kann.
Die Grundstücke werden in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen zur Pacht angeboten. Der Erbpächter sich seinen Nachfolger nicht aussuchen, sondern muss das Haus an den vom Bezirksamt vorgeschlagenen Bewerber verkaufen. Auch der Verkaufspreis ist nicht verhandelbar; er entspricht dem durch ein Gutachten festgestellten Verkehrswert.
Allerdings werden wegen der Vielzahl schon vorliegender Bewerbungen zurzeit keine neuen Bewerbungen mehr angenommen (Stand Januar 2023).
Zuständig für die Bewerbung um Erbbaugrundstücke:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bauen
Facility Management FM OM 211
Frau Kubitzki
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin
e-Mail: kubitzki@ba-ts.berlin.de
Tel: (030) 90277-4235