Bauliche Veränderungen

Fast alle baulichen Veränderungen an den Häusern und Grundstücken sind genehmigungspflichtig. Dazu gehören schon die Änderung der Farbe der Fenster oder der Bau eines Zaunes. Dabei sind zu beachten:

Bauordnung(srecht): Regelt grundsätzlich, in welcher Art das Bauen in Berlin zulässig ist. Dies umfasst die Bauordnung Berlin und weitere Gesetze, viele Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zusammengestellt sind diese auf der Seite der Bauaufsicht Berlin. Zuständig ist der Fachbereich Bau- und Wohnungsrecht des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg.

Die Erhaltungsverordnung und die Leitlinien zur baulichen Gestaltung der Stadtrandsiedlung Marienfelde beschreiben die Besonderheiten, die für unsere Siedlung beachtet werden müssen.

Weiterhin ergibt sich auch unsere Erbpachtverträgen, dass bauliche Veränderungen vom Erbpachtausgeber genehmigt werden müssen.

Der Erbpachtausgeber wird vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Facility Management, Arbeitsgruppe 2. Dieser wiederum hat die WoBeGe mit der Verwaltung der Grundstücke und Prüfung von Bauanträgen bezüglich der Erbpachtverträge und Leitlinien beauftragt. Ansprechpartner, Anträge und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der WoBeGe.