Leitlinien für die bauliche Gestaltung der Stadtrandsiedlung Marienfelde

Die Leitlinien sollen den Charakter der Siedlung als Kleinsiedlung bewahren und ein möglichst einheitliches Ortsbild erhalten. Sie bestimmen, welche Veränderungen an den Häusern und Grundstücken vorgenommen werden dürfen. Allerdings können bauliche und sonstige Veränderungen auf einem Nachbargrundstück Abweichungen von den Leitlinien erforderlich machen.

ALLE bauliche Änderungen sind vorher mit der Stadtplanung abzusprechen oder per Formular §173 BauGB genehmigen zu lassen. Darüber hinaus muss die privatrechtliche Zustimmung der WoBeGe eingeholt werden. Dies am besten erst nach Klärung der öffentlich / rechtlichen Genehmigung.

Website des Stadtplanungsamts Schöneberg